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SEPA-Lastschriftverfahren
Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung
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der Grundsteuern und anderer grundstücksbezogener Abgaben
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der Gewerbesteuer
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der Hundesteuer
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weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben
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Mieten und Pachten
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Kindergartengebühren
wesentlich erleichtert.
Haben Sie ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse, sollten Sie nicht zögern, sich des SEPA-Lastschriftverfahrens zu bedienen.
Die Steuern und Abgaben werden frühestens am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht.
Ihre Vorteile
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Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- und Beitragshöhe ändert.
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Sie sparen sich das Überweisen der Forderungen.
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Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.
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Alle Zahlungen erfolgen pünktlich
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Es kommt nicht zu unnötigen Mahnungen und Zwangsvollstreckungen mit zusätzlichen Mahn- und Pfändungsgebühren sowie Säumniszuschlägen.
Kein Risiko
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Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung.
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Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von 8 Wochen.
Was müssen Sie tun?
Bitte füllen Sie das anliegende SEPA-Lastschriftmandat aus.
Hierzu einige Anmerkungen:
Die SEPA-Lastschrift gilt maximal 36 Monate nach der letzten Nutzung. Die Frist in der Sie die Wiedergutschrift eines abgebuchten Betrages verlangen können, beträgt acht Wochen. In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, die Abbuchung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen für Steuern sowie bei pro Zahlungsgrund (z.B. Kindergartengebühren, Straßenausbaubeiträge, Stundungszinsen, Miete etc.) für jedes Kassenzeichen ein separates SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden muss. So können Sie explizit bestimmen, welche Zahlungen per SEPA-Lastschriftverfahren von der Stadt Obernkirchen abgebucht werden sollen.
Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Bankkontoinhaber unterschrieben werden. Dies gilt auch, sofern der Kontoinhaber nicht der Zahlungspflichtige (z.B. Grundstückseigentümer) ist.
Bitte beachten Sie Folgendes
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Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.
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Entstehen der Stadtkasse im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine SEPA-Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.
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Ergibt sich durch eine Umschreibung des Grundbesitzes ein neues Kassenzeichen, welches Ihnen durch einen neuen Bescheid zur Kenntnis gebracht wird, wird die bestehende Einzugsermächtigung nicht hierin übernommen.
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Die Zahlungen werden pünktlich zu den Ihnen im Bescheid oder zu der Ihnen auf anderer Art bekanntgemachten Fälligkeit unter Angabe der Mandatsreferenz und der Gläubiger-ID der Stadt Obernkirchen
DE47ZZZ00000487809 abgebucht.
Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats muss von dem / der KontoinhaberIn in ausgedruckter Form und unterschrieben der Stadt Obernkirchen zugeleitet werden.
