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Städtische Eigenheimzulage
Die Stadt Obernkirchen unterstützt mit der Förderung der Städtischen Eigenheimzulage Leben und Lebendigkeit in Obernkirchen. Junge Familien, die sich für ältere Immobilien interessieren, unterstützen wir bei dem Erwerb von Objekten.
Voraussetzung für die Förderung
- Ihre Immobilie wurde vor 1975 gebaut.
- Sie bewohnen die Immobilie selbst.
- Dann fördern wir Sie gerne bei einer Laufzeit von max. 6 Jahren mit EUR 2.000 bei Paaren bzw. EUR 1.000 bei alleinstehenden Personen pro Jahr. Die Aufstockung für max. 2 minderjährige Kinder mit je EUR 250 ist möglich.
- Über die Förderung entscheidet der Verwaltungsausschuss der Stadt Obernkirchen.
- Grundsätzlich ist die Förderung auf 10 Objekte begrenzt.
Wir reagieren flexibel auf die städtischen Entwicklungen. So entwickeln wir auch unsere Fördermittel flexibel weiter. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.
Hier geht es zum Fördermittel-Flyer!
Bitte beachten Sie auch die De-minimis-Erklärung auf Gewährung städtischer Fördermittel:
Informationsblatt De-minimis-Regel

