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Haushalt
Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommunen. Er ist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für die Haushaltsführung verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.
Der Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 liegt vom 22.03. bis zum 01.04.2025bei der Stadt Obernkirchen, Marktplatz 3, Zimmer I/1b, öffentlich aus
Haushaltssatzung der Stadt Obernkirchen für die Haushaltsjahre 2025/2026
