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Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Obernkirchen
Aufgaben und Ansätze der Gleichstellungsarbeit:
Die rechtlichen Grundlagen für ihre Arbeit ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzt und der Satzung der Stadt Obernkirchen.
Der Verfassungsauftrag lautet:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Er soll durch Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten vorangetrieben werden.
Für wen arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für die Bürgerinnen und Bürger und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung tätig.
Sie arbeitet weisungsunabhängig und ist zu absolutem Stillschweigen über die ihr anvertrauten Sachverhalte verpflichtet.
Beispiele für Aufgaben und Tätigkeiten in der Kommune:
- Vernetzung, Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit
- Durchführung von Informations- und Kulturveranstaltungen
- Veranstaltungen zu frauenpolitischen Themen
- Initiierung und Begleitung von Projekten
- Beratungen, Gespräche zu gleichstellungsrelevanten Themen dabei gleichermaßen Ansprechpartnerin für Frauen und Männer
- Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Beispiele für Aufgaben und Tätigkeiten in der Verwaltung:
- Beratung von Verwaltung in gleichstellungspolitischen/ ~relevanten Fragen
- Mitwirkung bei allen Personalangelegenheiten
- Mitwirkung an der Erstellung und Fortschreibung des Personalentwicklungsplans unter spezieller Berücksichtigung gleichstellungsspezifischer Belange
- Beratung von Beschäftigten, z.B. beim Aufstieg und der Karriereplanung, Elternzeit, Wiedereinstieg in den Beruf, bei sexueller Belästigung oder Mobbing
Weitere Aufgaben und Tätigkeitsfelder:
- Koordinierung von kommunalen Angeboten zur beruflichen Förderung von Frauen und Männern in gleichstellungsrelevanten Bereichen, wie Ausgleich von Unterrepräsentanzen
- Beratung zur beruflichen Orientierung für WiedereinsteigerInnen und ExistenzgründerInnen
- Entwicklung und Durchführung von beruflichen Informations-, und Qualifizierungsangeboten und Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen
- Netzwerkarbeit Frau und Beruf in der Kommune in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft und den Unternehmerinnennetzwerken des Kreises
Auf Kreisebene nimmt die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig an Versammlungen und Konferenzen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten teil.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied im Arbeitskreis Lokales Bündnis für Familien Obernkirchen.
Sie ist berechtigt an allen politischen Ausschusssitzungen im öffentlichen sowie nicht öffentlichen Teil teilzunehmen und muss mit Beiträgen gehört werden.
Sie kooperiert in ihrer Arbeit mit vielfältigen Institutionen, Verbänden, Vereinen, kirchlichen Einrichtungen, um den verfassungsmäßigen Auftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Belangen zu erfüllen.

