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Gebühren/Steuern/Sonstige Abgaben
Hier finden Sie eine Übersicht über die Gebühren und Steuern, die aufgrund von Beschlüssen des Rates der Stadt Obernkirchen erhoben werden:
Steuersätze ab Januar 2025 (Hebesätze)
1. Grundsteuer
a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 270 v.H.
b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v.H.
Information zur Berechnung der Grundsteuer ab 2025
2. Gewerbesteuer 415 v.H.
Hundesteuer:
Steuersätze:
für den ersten Hund 70,00 € jährlich
für den zweiten Hund 100,00 € jährlich
für den dritten Hund 150,00 € jährlich
Neben den vorstehenden Steuern werden weitere Steuern und Gebühren durch die Stadt Obernkirchen erhoben.
Hierbei handelt es unter anderem um Vergnügungssteuer, Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, etc.
Die entsprechenden Satzungen finden Sie im Bereich Satzungen und Verordnungen
