Auf Antrag kompensiert das Elterngeld einen Teil des aus der Kindesbetreuung resultierenden Verdienstausfalls. Damit soll Eltern eine finanzielle Grundlage gewährt werden, um eine Unterbrechung bzw. Reduzierung der Erwerbstätigkeit aufgrund eines neugeborenen Kindes zu ermöglichen.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Es beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Bürgergeld“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
Die Regelbezugsdauer beträgt zwölf Monate. In bestimmten Konstellationen kann sich die Bezugsdauer auf bis zu 32 Monate verlängern.
Antragsformular und weitere Informationen
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag auch online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.
Bitte reichen Sie Verdienstabrechnungen und Steuerbescheide nicht im Original, sondern nur als Kopie ein! Infolge der digitalen Aktenführung werden Ihre Unterlagen gescannt und danach datenschutzkonform entsorgt. Ausschließlich die zur Elterngeldbeantragung bestimmte Ausfertigung der Geburtsurkunde Ihres Kindes muss weiterhin im Original vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Niedersächsichen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Sprechzeiten
dienstags 9.00 – 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr
Darüber hinaus sind individuelle Terminvereinbarungen möglich. Terminwünsche richten Sie bitte an elterngeld@schaumburg.de
Die zehn häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld
Zur Beantwortung Ihrer Fragen bezüglich Ihrer ganz persönlichen Situation wenden Sie sich bitte per E-Mail zwecks Terminabsprache an Ihre Elterngeldstelle ( elterngeld@schaumburg.de, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rinteln: wohngeld@rinteln.de ).


