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Elterngeld beantragen

Allgemeine Informationen

Auf Antrag kompensiert das Elterngeld einen Teil des aus der Kindesbetreuung resultierenden Verdienstausfalls. Damit soll Eltern eine finanzielle Grundlage gewährt werden, um eine Unterbrechung bzw. Reduzierung der Erwerbstätigkeit aufgrund eines neugeborenen Kindes zu ermöglichen.

Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Es beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Bürgergeld“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.

Die Regelbezugsdauer beträgt zwölf Monate. In bestimmten Konstellationen kann sich die Bezugsdauer auf bis zu 32 Monate verlängern.


Antragsformular und weitere Informationen

Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag auch online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.

Bitte reichen Sie Verdienstabrechnungen und Steuerbescheide nicht im Original, sondern nur als Kopie ein! Infolge der digitalen Aktenführung werden Ihre Unterlagen gescannt und danach datenschutzkonform entsorgt. Ausschließlich die zur Elterngeldbeantragung bestimmte Ausfertigung der Geburtsurkunde Ihres Kindes muss weiterhin im Original vorgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie beim Niedersächsichen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.


Sprechzeiten

dienstags 9.00 – 12.00 Uhr

donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr

Darüber hinaus sind individuelle Terminvereinbarungen möglich. Terminwünsche richten Sie bitte an elterngeld@schaumburg.de


Die zehn häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld

Zur Beantwortung Ihrer Fragen bezüglich Ihrer ganz persönlichen Situation wenden Sie sich bitte per E-Mail zwecks Terminabsprache an Ihre Elterngeldstelle ( elterngeld@schaumburg.de, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rinteln: wohngeld@rinteln.de ).

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Informationen zum Elterngeld beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.

Elterngeldstelle finden

Zuständige Stelle

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.  
  • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
  • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

Welche Gebühren fallen an?
  • :

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

Was sollte ich noch wissen?

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

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