Bekanntmachungen - rechtswirksame Bauleitplanung
Der vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 29.04.2020 beschlossene Bebauungsplan O 40 „Südlich des Ziegeleiweges“ der Stadt Obernkirchen einschließlich Begründung wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
Bebauungsplan Nr. O 40 „Südlich des Ziegeleiweges“ - Begründung
Bebauungsplan Nr. O 40 „Südlich des Ziegeleiweges“ - Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. O 40 „Südlich des Ziegeleiweges“ - Planzeichnung - farbig
Der vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 03.04.2019 beschlossene Bebauungsplan O 29 „Twegte“ der Stadt Obernkirchen einschließlich örtlicher Bauvorschriften und Begründung wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
Der vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 26.06.2019 beschlossene Bebauungsplan O 25 „Innenstadt II“ der Stadt Obernkirchen einschließlich örtlicher Bauvorschriften und Begründung wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
Der vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 03.04.2019 beschlossene Bebauungsplan O 24 „Innenstadt I“ der Stadt Obernkirchen einschließlich örtlicher Bauvorschriften und Begründung wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
Der vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 17.05.2017 beschlossene Bebauungsplanes O 39 "Am Ahnser Wege" der Stadt Obernkirchen nebst Begründung wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
Bebauungsplan Nr. O 39 "Am Ahnser Wege" - Begründung und Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. O 39 "Am Ahnser Wege" - Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. O 39 "Am Ahnser Wege" - Zusammenfassende Erklärung
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 17.05.2017 beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes R 4 "Auf der Worth" der Stadt Obernkirchen nebst Begründung wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
Bebauungsplan Nr. R 4 "Auf der Wohrt" 1. Änderung - Begründung
Bebauungsplan Nr. R 4 "Auf der Wohrt" 1. Änderung - Textlicher Bebauungsplan
Der vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 13.02.2017 beschlossene Bebauungsplan R 5 "An der Bombeeke" der Stadt Obernkirchen nebst Begründung wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
Bebauungsplan Nr. R 5 „An der Bombeeke" - Satzung
Bebauungsplan Nr. R 5 „An der Bombeeke" - Begründung und Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. R 5 „An der Bombeeke" - Abwägungen
Bebauungsplan Nr. R 5 „An der Bombeeke" - Zusammenfassende Erklärung
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 27.04.2016 beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans SAN3 „Innenstadt II (Bornemannplatz)“ der Stadt Obernkirchen nebst Begründung wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
1. Änderung des Bebauungsplanes SAN 3 „Innenstadt II (Bornemannplatz)“ - Abwägungen
1. Änderung des Bebauungsplanes SAN 3 „Innenstadt II (Bornemannplatz)“ - Begründung
Die 1. Änderung des rechtskräftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans OV2 „Einkaufszentrum Rösertor“ der Stadt Obernkirchen nebst Begründung ist am 24.09.2014 durch den Rat der Stadt Obernkirchen beschlossen worden. Sie wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans OV2 „Einkaufszentrum Rösertor“ - Begründung
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. OV 2 "Einkaufszentrum Rösertor" Planzeichnung
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 25.06.2014 beschlossene 10. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt Obernkirchen nebst Begründung wurde von der Genehmigungsbehörde Landkreis Schaumburg mit Verfügung vom 22.08.2014 - Aktenzeichen 63/20/ /01055/2014 - gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 28.04.2014 beschlossene 34. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt Obernkirchen nebst Begründung wurde von der Genehmigungsbehörde Landkreis Schaumburg mit Verfügung vom 23.06.2014 - Aktenzeichen 63/20/ /00774/2014 - gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam.
Der vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 28.04.2014 als Satzung beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. OV3 „Beeker Mühle“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften wird hiermit ebenfalls rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
34. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abschrift
Vorhabenbezogener Bebauungsplan OV 3 „Beeker Mühle“
Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt Obernkirchen nebst Begründung, wurde von der Genehmigungsbehörde Landkreis Schaumburg mit Verfügung vom 23.04.2014 - Aktenzeichen 63/20/00147/2014 - gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die 38. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam. --> zur Veröffentlichung
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 25.09.2013 beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans O 13 „Bornemannstraße“ wird mit dieser Veröffentlichung rechtskräftig.
Ziel dieser Bauleitplanung ist es, die bisher festgesetzte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kirche“ im Bereich westlich der Bornemannstraße einer Wohn-, Büro- und Gewerbenutzung zuzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich der vorliegenden Bauleitplanung liegt im nördlichen Siedlungszusammenhang des historisch gewachsenen Ortskernes Obernkirchen und wird über die Straßen Am Steinbrink (im Norden), Bornemannstraße (im Osten) und Am Grenzweg (im Süden) erschlossen. Er liegt in der Gemarkung Obernkirchen, Flur 6, umfasst die Flurstücke 93/11, 93/10, 107/11, 571, 570, 569/4, 569/3, 569/2/569/1 und 107/24 tlw. (Bornemannstraße) und wird wie folgt räumlich begrenzt:
Im Norden: durch die südliche Grenze des Flst. 152/78 (Am Steinbrink), ausgehend von dem östlichsten Grenzpunkt des Flst. 93/10, das Flst. 107/24 (Bornemannstr.) orthogonal querend auf die westliche Grenze des Flst. 107/25 zulaufend,
Im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flst. 107/25 und 107/26,
Im Süden: ausgehend von der westlichen Grenze des Flst. 107/26 das Flst. 107/24 (Bornemannstraße) orthogonal querend auf den nördlichen Grenzpunkt des Flst. 565 (Am Grenzweg) zulaufend, weiter durch die nördliche Grenze des Flst. 565 (Am Grenzweg),
Im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstückes 563.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist der Karte zu entnehmen, Maßstab 1:5000 im Original (Veröffentlichung mit Genehmigung der LGLN - RD Hameln, Katasteramt Rinteln). --> zur Veröffentlichung
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 25.09.2013 beschlossene 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. O 10 „Hinter dem Ochsenbruch“ wird mit dieser Veröffentlichung rechtskräftig.
Diese Bauleitplanung dient im Wesentlichen der Folgenutzung der zwischenzeitlich aufgegebenen Verwaltungsgebäude zu Wohnzwecken sowie der Neuordnung von überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich des angrenzenden Schulgrundstückes.
Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitplanung bezieht sich auf die Fläche des Schulzentrums Obernkirchen sowie der nördlich angrenzenden zwei Villen und liegt südlich der Eilsener Straße und westlich der Admiral-Scheer-Straße.
Die Flurstücke befinden sich in der Flur 2, Gemarkung Obernkirchen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch eine gedachte Linie, die das Flst. 212/82 teilweise (Verkehrsfläche der Eilsener Straße – K 11) mittig von Westen nach Osten quert,
Im Osten: durch eine gedachte Linie, die jeweils mittig das Flst. 212/82 teilweise (Verkehrsfläche der Eilsener Straße) und das Flst. 566/29 (Admiral-Scheer-Straße) von Norden nach Süden quert und bis auf Höhe des südöstlichen Grenzpunktes des Flst. 199/39 geführt wird,
Im Süden: durch die nördliche Grenze des Flst. 571/20 und durch eine in westlicher Richtung sich linear fortsetzende gedachte Linie, die das Flst. 199/39 auf einer Länge von 14 m quert,
Im Westen: durch eine gedachte Linie, die von der südlichen Grenze in 90 Grad in nördlicher Richtung abknickt und entlang der westlichen Gebäudekante des Schulgebäude bis auf die Eilsener Straße und die darin festgelegte nördliche Grenze des Geltungsbereiches zuläuft.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist der Karte zu entnehmen, Maßstab 1:5000 im Original (Veröffentlichung mit Genehmigung der LGLN - RD Hameln, Katasteramt Rinteln). --> zur Veröffentlichung
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 25.09.2013 beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans K5a „Ortsmitte“ wird mit dieser Veröffentlichung rechtskräftig.
Diese Bauleitplanung dient im Wesentlichen der Folgenutzung des zwischenzeitlich aufgegebenen Schulgebäudes zu Wohnzwecken sowie der Neuordnung der nichtüberbauten östlich angrenzenden Grundstücksflächen.
Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Krainhagen, Flur 1. Der räumliche Geltungsbereich der vorliegenden Bauleitplanung liegt am westlichen Ortsrand Krainhagens und wird über die westlich angrenzende Lindenstraße und die südlich angrenzende Straße Im Winkel erschlossen. Er umfasst das Flurstück 89/18 und wird wie folgt räumlich begrenzt:
Im Norden: durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 89/52 und 89/36,
Im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 89/9 und 89/12,
Im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 89/45 (Im Winkel),
Im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstückes 7/51 (Lindenstraße).
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist der Karte zu entnehmen, Maßstab 1:5000 im Original (Veröffentlichung mit Genehmigung der LGLN - RD Hameln, Katasteramt Rinteln). --> zur Veröffentlichung
1. Änd. des Bebauungsplans K5a „Ortsmitte“ - Satzungsexemplar
Der vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 18.07.2012 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. V 9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“ einschließlich der örtlichen Bauvorschrift wird hiermit rechtskräftig. --> zur Veröffentlichung
Bebauungsplan Nr. V9 "Gesamtklinikum Schaumburger Land" mit örtlicher Bauvorschrift - Titel
Bebauungsplan Nr. V9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“ - Planzeichnung
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan V9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“
Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan V9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 23. Mai 2012 als Satzung beschlossene 5. Änderung des Bebauungsplans O27 „Röserheide“ wird hiermit rechtskräftig.
Die Planung im Bereich des Gewerbegebietes „Röserheide“ südlich der Regenrückhaltebecken dient der räumlichen Konkretisierung von bislang nur textlich festgesetzten Kompensationsmaßnahmen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist der Karte zu entnehmen, Maßstab 1:50.000 im Original (Veröffentlichung mit Genehmigung der LGLN - RD Hameln, Katasteramt Rinteln).
Die vorgenannten Bebauungsplanänderung nebst Begründung und das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie möglicher - nicht gewählter - Planalternativen wurden gemäß § 6 Absatz 5 bzw. § 10 Absatz 3 im Fachbereich I (Bau, Planung + Umwelt) der Stadt Obernkirchen, Obergeschoss, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
5. Änderung des Bebauungsplanes O 27 "Röserheide - Begründung
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 22. Februar 2012 als Satzung beschlossene 1. Teilaufhebung des Bebauungsplans O17/2 "Golfplatz II" wird hiermit rechtskräftig.
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. O 17/2 "Glofplatz II" - Begründung und Umweltbericht
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2011 als Satzung beschlossene 2. (vereinfachte) Änderung ds Bebauungsplans V1 "Auf der Boyne" einschließlich örtlicher Bauvorschriften wird hiermit rechtskräftig. --> weiter lesen
2. Änderung des Bebauungsplans V1 "Auf der Boyne" Begründung