Finanzen
Haushalt 2013
Der Rat der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 27.02.2013 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Er ist durch den Landkreis Schaumburg zu genehmigen und hat daher noch keine Rechtskraft.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Haushalt 2012
Der Rat der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 22.02.2012 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2012 beschlossen und am 24.05.2012 vom Landkreis Schaumburg genehmigt worden. Der Haushalt enthält alle Erträge und Aufwendungen und Investitionsmaßnahmen, die für das Jahr 2012 vorgesehen sind.
Die Eckdaten des Haushaltsplans 2012:
Die Hebesätze für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 - unverändert - festgesetzt auf:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 360 v.H.
Grundsteuer B (Grundstücke): 360 v.H.
Gewerbesteuer: 385 v.H.
Die weiteren Festsetzungen entnehmen Sie bitte der Haushaltssatzung. --> weiter lesen
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 11 (4) NKomVG in der Zeit vom 11. – 22.06.2012, bei der Stadt Obernkirchen, Marktplatz 3, Zimmer I/6, öffentlich aus