Bekanntmachungen und öffentliche Verfahren
Öffentliche Bekanntmachung
Die Stadt Obernkirchen hat am 21.09.2011 im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgegeben, ergänzt am 14.12.2011, dass der Stromkonzessionsvertrag mit der E.ON Westfalen Weser AG für das Versorgungsgebiet Obernkirchen-Land am 07.12.2013 endet sowie der Stromkonzessionsvertrag mit der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH für das Versorgungsgebiet Obernkirchen-Stadt am 17.09.2016 endet.
An einem neuen Vertragsschluss haben ursprünglich drei Energieversorgungsunternehmen ihr Interesse bekundet. Die Stadt Obernkirchen hat der E.ON Westfalen Weser AG nach Auswertung der Bieterangebote anhand vom Rat beschlossener und den Bietern bekanntgegebener Bewertungskriterien den Zuschlag erteilt und wird mit diesem Energieversorgungsunternehmen neue Stromkonzessionsverträge abschließen. --> weiter lesen
Bebauungsplan V9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land", Rechtskraft
(veröffentlicht im Internet am 26.03.2013, rechtswirksam mit Bekanntmachung in der Schaumburger Zeitung am 25.03.2013)
Der vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 18.07.2012 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. V 9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“ einschließlich der örtlichen Bauvorschrift wird hiermit rechtskräftig. --> weiter lesen
Bebauungsplan Nr. V9 "Gesamtklinikum Schaumburger Land" mit örtlicher Bauvorschrift - Titel
Bebauungsplan Nr. V9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“ - Planzeichnung
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan V9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“
Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan V9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“
Bebauungsplan O10 „Hinter dem Ochsenbruch“ (2. Änderung und Teilaufhebung); Öffentliche Auslegung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 11.02.2013 die Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplans O 10 „Hinter dem Ochsenbruch“ beschlossen. Der Verwaltungsausschuss nahm ebenfalls die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Kenntnis.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans O 10 bezieht sich auf die Fläche des Schulzentrums Obernkirchen sowie der nördlich angrenzenden zwei Villen und liegt südlich der Eilsener Straße und westlich der Admiral-Scheer-Straße. Diese Bauleitplanung dient im Wesentlichen der Folgenutzung der zwischenzeitlich aufgegebenen Verwaltungsgebäude zu Wohnzwecken sowie der Neuordnung von überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich des angrenzenden Schulgrundstückes.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist der Karte zu entnehmen, Maßstab 1:5000 im Original (Veröffentlichung mit Genehmigung der LGLN - RD Hameln, Katasteramt Rinteln).
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Teilaufhenung des Bebauungsplans O 10 „Hinter dem Ochsenbruch“ einschließlich textlicher Festsetzung sowie der Begründung und des Umweltberichtes wird in der Zeit vom 21.02. bis 22.03.2013 im Fachbereich 1 (Bau, Planung & Umwelt) der Stadt Obernkirchen, Erdgeschoss, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen, während der Dienststunden, Montag - Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr sowie Freitag 8.30 - 12.00 Uhr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. --> weiter lesen
Bebauungsplan K5a „Ortsmitte“ (1. Änderung); Öffentliche Auslegung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 17.12.2012 die 1. Änderung des Bebauungsplans K 5a „Ortsmitte“ gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Weiterhin hat er am 11.02.2013 die Durchführung der Öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans K5a bezieht sich auf die Fläche der ehemaligen Grundschul-Außenstelle Krainhagen östlich der Lindenstraße und nordwestlich der Straße „Im Winkel“.
Ziele und Zwecke: Diese Bauleitplanung dient im Wesentlichen der Folgenutzung des zwischenzeitlich aufgegebenen Schulgebäudes zu Wohnzwecken sowie der Neuordnung der nichtüberbauten östlich angrenzenden Grundstücksflächen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist der Karte zu entnehmen, Maßstab 1:5000 im Original (Veröffentlichung mit Genehmigung der LGLN - RD Hameln, Katasteramt Rinteln).
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans K 5a „Ortsmitte“ einschließlich textlicher Festsetzungen und der Begründung wird in der Zeit vom 21.02. bis 22.03.2013 im Fachbereich 1 (Bau, Planung & Umwelt) der Stadt Obernkirchen, Erdgeschoss, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen, während der Dienststunden, Montag - Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr sowie Freitag 8.30 - 12.00 Uhr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. --> weiter lesen
Planfeststellungsverfahren für den Bau der Kreisstraße 73 in der Stadt Obernkirchen und der Gemeinde Ahnsen von Bau-km 1+000 bis Bau-km 2+466
Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Schaumburg vom 29.01.2013 – Az. 66 42 15/K 73 – für das o. g. Bauvorhaben liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes während der Zeit vom 13. Februar bis 26. Februar 2013 einschließlich im Fachbereich 1 (Bau, Planung & Umwelt) der Stadt Obernkirchen, Erdgeschoss, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen, während der Dienststunden, Montag - Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr sowie Freitag 8.30 - 12.00 Uhr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Einsicht aus. --> weiter lesen
Feststellungsbeschluss:
U03 D - Übersichtslageplan Blatt 1
U07 D - Lageplan Blatt 1, 2, 6
U12-1 D - Landschaftspflegerischer Begleitplan
U12-2 D - Bestands- und Konfliktplan
U12-3-1 D - Übersichtslageplan für landschaftspflegerische Maßnahmen
U12-3-2 D - Lageplan landschaftspflegerische Maßnahmen Blatt 7
U12-3-3 D - Kartei zu den landschaftpflegerischen Maßnahmen
U12a D - Umweltverträglichkeitsstudie
U13 D - Deckblatt Wassertechnische Untersuchung
U13-4 D - Übersichtslageplan der Entwässerugsmaßnahmen
U14-1 D - Grunderwerbsplan Blatt 6 - 7
U14-2 D - Grunderwerbsverzeichnis
Planfeststellungsverfahren für den Bau der Kreisstraße 73 in der Stadt Obernkirchen und der Gemeinde Ahnsen von Bau-km 1 + 000 bis Bau-km 2 + 466
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hameln – Roseplatz 5, 31787 Hameln, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Vehlen und Ahnsen beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 18.04.2012 bis 02.05.2012 bei der Stadt Obernkirchen, Marktplatz 4, 31683 Obernkirchen, während der Dienststunden von montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich montags bis mittwochs von 14:00 bis 15:30 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr in den Räumen des Fachbereichs I, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen zur allgemeinen Einsichtnahme aus. --> weiter lesen
Planunterlagen:
U07-1 - Lageplan Auftragsflächen Oberboden
U10 - Verzeichnis der Brücken- und Ingenieurbauwerke
U11 - Schalltechnische Untersuchung
U12 - Landschaftspflegerischer Begleitplan
U12 - Lanschaftspflegerischer Begleitplan - Karte
U12-2 - Bestands- und Konfliktplan
U12-3-1 - Übersichtslageplan für landschaftspflegerische Maßnahmen
U12-3-2 - Lageplan landschaftspflegerische Maßnahmen Blatt 1
U12-3-2 - Lageplan landschaftspflegerische Maßnahmen Blatt 2
U12-3-2 - Lageplan landschaftspflegerische Maßnahmen Blatt 3
U12-3-2 - Lageplan landschaftspflegerische Maßnahmen Blatt 4
U12-3-2 - Lageplan landschaftspflegerische Maßnahmen Blatt 5
U12-3-2 - Lageplan landschaftspflegerische Maßnahmen Blatt 6
U12-3-3 - Kartei zu den landschaftspflegerische Maßnahmen
U12a - Umweltverträglichkeitsstudie
U12a - Umweltverträglichkeitsstudie Karte 1 - 1a
U12a - Umweltverträglichkeitsstudie Karte 2
U12a - Umweltverträglichkeitsstudie Karte 3
U12a - Umweltverträglichkeitsstudie Karte 4-6
U13-1-3 - Wassertechnische Untersuchung
U13-4 - Übersichtslageplan der Entwässerungsmaßnahmen
U14-1 - Grunderwerbsplan Blatt 1-3
U14- 1 - Grunderwerbsplan Blatt 4-6
U14-2 - Grunderwerbsverzeichnis
UA01 - Ergänzende schalltechnische Untersuchung
UA02 -Hydrologisches Gutachten - Endbericht
UA03 -Hydrologisches Gutachten - 2. Endbericht
UA04 -Hydrologisches Gutachten - Berechnung
Bekanntmachungen von Satzungen
Der Rat der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2012 folgende Satzungen, bzw. Änderungssatzungen beschlossen:
Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Obernkirchen
(beide veröffentlicht im Internet am 08.02.2013)
Redaktionelle Korrektur der Satzung über den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall und die Gewährung von Aufwandsentschädigung der Stadt Obernkirchen
(veröffentlicht im Internet am 16.04.2013)
Änderung der Bebauungspläne G5, G5/2 und G7 (Industriestraße/In den Wiesen) sowie die 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Obernkirchen; Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 17.12.2012 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderung der Bebauungspläne G5, G5/2 und G7 (Industriestraße/In den Wiesen) sowie parallel dazu den Einleitungsbeschluss zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. In gleicher Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zur Bauleitplanung beschlossen. Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. --> weiter lesen
Stadt Obernkirchen - Flächennutzungsplan - 37. Änderung
Amtliche Bekanntmachung zu den Steuerfestsetzungen 2013
Amtliche Bekanntmachung zu den Steuerfestsetzungen 2013
Amtliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Hundesteuer 2013
Bekanntmachung der Stadt Obernkirchen über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Der Rat der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 27.09.2012 zur „Ersten Eröffnungsbilanz“ zum 01.01.2008 folgenden Beschluss gefasst:
„Die „Erste Eröffnungsbilanz“ der Stadt Obernkirchen zum 01.01.2008 wird gemäß Art. 6 GemHausRNeuOG ND 2005 auf 34.301.097,86 Euro festgestellt und beschlossen.“ --> zur Eröffnungsbilanz (veröffentlicht im Internet am 01.11.2012)
Bekanntmachung über den Abschluss einer Vereinbarung über das Hosting und den EDV-Support
Die Stadt Obernkirchen hat mit der Stadt Rinteln eine Vereinbarung über das Hosting und den EDV-Support der Software NH-KIGA der Firma Nordholz EDV-Planungsbüro GmbH abgeschlossen: zur Vereinbarung
Bekanntmachung von Satzungen und Rechtsvorschriften
Der Rat der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2012 folgende Satzungen, bzw. Änderungssatzungen beschlossen:
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Obernkirchen (veröffentlicht im Internet am 01.08.2012)
(beide veröffentlicht im Internet am 01.08.2012)
Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen und Erteilung von Melderegisterauskünften
Die Stadt Obernkirchen speichert auf Grundlage des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) sowie des Niedersächsischen Meldegesetzes (NMG) Daten ihrer Einwohner, um deren Identität und Wohnung feststellen und nachweisen zu können. Aufgabe der Stadt ist es u.a. aus diesen Daten, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, Auskünfte über die Einwohner zu erteilen.
Das NMG räumt jeder Einwohnerin und jedem Einwohner das Recht auf kostenfreie Einrichtung von Übermittlungssperren ein. Sie haben dadurch die Möglichkeit, der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. --> weiter lesen (veröffentlicht im Internet am 04.07.2012)
5. Änderung des Bebauungsplans O 27 "Röserheide", Rechtskraft - (veröffentlicht im Internet am 30.05.2012)
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 23. Mai 2012 als Satzung beschlossene 5. Änderung des Bebauungsplans O27 „Röserheide“ wird hiermit rechtskräftig.
Die Planung im Bereich des Gewerbegebietes „Röserheide“ südlich der Regenrückhaltebecken dient der räumlichen Konkretisierung von bislang nur textlich festgesetzten Kompensationsmaßnahmen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist der Karte zu entnehmen, Maßstab 1:50.000 im Original (Veröffentlichung mit Genehmigung der LGLN - RD Hameln, Katasteramt Rinteln).
Die vorgenannten Bebauungsplanänderung nebst Begründung und das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie möglicher - nicht gewählter - Planalternativen wurden gemäß § 6 Absatz 5 bzw. § 10 Absatz 3 im Fachbereich I (Bau, Planung + Umwelt) der Stadt Obernkirchen, Obergeschoss, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
5. Änderung des Bebauungsplanes O 27 "Röserheide - Begründung
Bebauungsplan V8 "Barchmaate" mit örtlicher Bauvorschrift sowie 35. Änderung des Flächennutzungsplans; Öffentliche Auslegung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 16.05.2012 die Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans V8 "Barchmaate mit seiner Begründung sowie parallel der 35. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Die öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans und des Entwurfs des Bebauungsplans V8 „Barchmaate“ einschließlich textlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften sowie des Umweltberichtes und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 05.06. bis 06.07.2012 im Fachbereich 1 (Bau, Planung & Umwelt) der Stadt Obernkirchen, Erdgeschoss, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen, während der Dienststunden, Montag - Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr sowie Freitag 8.30 - 12.00 Uhr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. --> weiter lesen
Entwurf - Bebauungsplan Nr. V8 „Barchmaate“
Entwurf - 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
Naturschutz - Fachlicher Beitrag
1. Teilaufhebung des Bebauungsplans O17/2 "Golfplatz II", Rechtskraft - (veröffentlicht im Internet am 08.05.2012)
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 22. Februar 2012 als Satzung beschlossene 1. Teilaufhebung des Bebauungsplans O17/2 "Golfplatz II" wird hiermit rechtskräftig.
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. O 17/2 "Glofplatz II" - Begründung und Umweltbericht
Bebauungsplan V9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“ “ mit örtlicher Bauvorschrift; Öffentliche Auslegung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 18.04.2012 die Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans V9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“ mit seiner Begründung beschlossen. Der Verwaltungsausschuss nahm ebenfalls die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Kenntnis.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans V9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“ einschließlich textlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften sowie des Umweltberichtes und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurde in der Zeit vom 02.05. bis 04.06.2012 im Fachbereich 1 (Bau, Planung & Umwelt) der Stadt Obernkirchen, Erdgeschoss, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. --> weiter lesen
Bebauungsplan Nr. V9 „Gesamtklinikum Schaumburger Land“ - Abwägung zur öffentlichen Beteiligung
V9 - B-Plan - Begründung Anhang 1-4
V9 - B-Plan - Begründung Anhang 5-6
Bekanntmachung der Stadt Obernkirchen über das Auslaufen der Konzessionen für die Elektrizitätsversorgung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz
Die Stadt Obernkirchen, Landkreis Schaumburg, Niedersachsen macht gem. § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der E.ON Westfalen Weser AG für das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in den Ortsteilen Gelldorf, Vehlen, Röhrkasten und Krainhagen („Obernkirchen Land“) der Stadt Obernkirchen am 07.12.2013 endet. Der bestehende Wegenutzungsvertrag mit den Stadtwerken Schaumburg-Lippe GmbH für das Elektrizitätsversorgungsgebiet „Obernkirchen Stadt“ endet am 17.09.2016. Die beiden Konzessionsgebiete sollen zu diesem Zeitpunkt zu einem gemeinsamen Konzessionsgebiet verschmolzen werden. --> weiter lesen (veröffentlicht im Internet am 28.09.2011)
2. Änderung des Bebauungsplans V1 "Auf der Boyne", Rechtskraft - (veröffentlicht im Internet am 21.12.2011)
Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2011 als Satzung beschlossene 2. (vereinfachte) Änderung ds Bebauungsplans V1 "Auf der Boyne" einschließlich örtlicher Bauvorschriften wird hiermit rechtskräftig. --> weiter lesen
2. Änderung des Bebauungsplans V1 "Auf der Boyne" Begründung
Bebauungsplans V1 "Auf der Boyne"
36. Änderung des Flächennutzungsplans "Gesamtklinikum Schaumburger Land" ; Abwägung und Wirksamkeit
Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Auetal" im Bereich der Stadt Obernkirchen und der Samtgemeinde Bad Eilsen
Im Gebiet der Stadt Obernkirchen und der der Samtgemeinde Eilsen ist die Errichtung des Gesamtklinikums Schaumburger Land einschließlich der Erschließung geplant. Zur Realisierung des Vorhabens ist neben der notwendigen Bauleitplanung geplant, einen Teilbereich des LSG "Auetal" aufzuheben. Das Verfahren wird durchgeführt vom Landkreis Schaumburg. Die öffentliche Auslegung findes ebenfalls in den betroffenen Gemeinden statt. Weitere Informationen im folgenden Link unter dem Reiter "LSG Auetal": http://www.schaumburg.de/Politik-Verwaltung/