VERWALTUNG & POLITIK
 

Bekanntmachungen und öffentliche Verfahren

5. Änderung des Bebauungsplans O27 „Röserheide“

Öffentliche Auslegung

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 16.03.2011 die Durchführung der 5. Änderung des Bebauungsplans O27 „Röserheide“ beschlossen. Weiterhin hat er die Durchführung der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit seiner Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 BauGB beschlossen.

Durch die 5. Änderung des Bebauungsplans soll im Gewerbegebiet „Röserheide“ nördlich der Landesstraße 447 eine räumliche Konkretisierung von bislang nur textlich festgesetzten Kompensationsmaßnahmen erfolgen. Aufgrund des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung entbehrlich.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist der Karte zu entnehmen, Maßstab 1:5000 im Original (Veröffentlichung mit Genehmigung der LGLN - RD Hameln, Katasteramt Rinteln).

Die Offenlegung des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplans O27 „Röserheide“ wird in der Zeit vom 12. Januar bis 14. Februar 2012 im Fachbereich 1 (Bau, Planung & Umwelt) der Stadt Obernkirchen, Erdgeschoss, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen, während der Dienststunden, Montag - Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr sowie Freitag 8.30 - 12.00 Uhr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. --> weiter lesen

 

B-Plan-Unterlagen zur 5. Änderung des O27 "Röserheide"



2. Änderung des Bebauungsplans V1 „Auf der Boyne“, Rechtskraft

 

Die vom Rat der Stadt Obernkirchen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2011 als Satzung beschlossene 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans V1 „Auf der Boyne“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften wird hiermit rechtskräftig.

Die Änderungsplanung zwischen der Maschstraße und Bundesstraße 65 im Ortsteil Vehlen dient im gewerblich genutzten Gebiet der geringfügigen Erweiterung einer überbaubaren Fläche sowie einer geänderten (abweichenden) Bauweise.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung liegt zwischen der südlichen Maschstraße (Flurstücke  16/9, 16/10 und 17/1, Flur 9 Vehlen) und der Bundesstraße 65 im Norden des bestehenden Bebauungsplans.

Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist der Karte zu entnehmen, Maßstab 1:5000 im Original (Veröffentlichung mit Genehmigung der LGLN - RD Hameln, Katasteramt Rinteln).

Die vorgenannten Bebauungsplanänderung nebst Begründung und das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie möglicher - nicht gewählter - Planalternativen werden gemäß § 6 Absatz 5 bzw. § 10 Absatz 3 ab sofort im Fachbereich I (Bau, Planung + Umwelt) der Stadt Obernkirchen, Obergeschoss, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. --> weiter lesen



Offenlegung B-Plan O17/2 Golfplatz

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Obernkirchen hat in seiner Sitzung am 13.10.2011 die Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplans O 17/2 „Golfplatz II“ mit seiner Begründung beschlossen. Der Verwaltungsausschuss nahm ebenfalls die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Kenntnis. --> weiter lesen

 

zu den Planunterlagen



Bekanntmachung der Stadt Obernkirchen über das Auslaufen der Konzessionen für die Elektrizitätsversorgung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz

 

Die Stadt Obernkirchen, Landkreis Schaumburg, Niedersachsen macht gem. § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der E.ON Westfalen Weser AG für das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in den Ortsteilen Gelldorf, Vehlen, Röhrkasten und Krainhagen („Obernkirchen Land“) der Stadt Obernkirchen am 07.12.2013 endet. Der bestehende Wegenutzungsvertrag mit den Stadtwerken Schaumburg-Lippe GmbH für das Elektrizitätsversorgungsgebiet „Obernkirchen Stadt“ endet am 17.09.2016. Die beiden Konzessionsgebiete sollen zu diesem Zeitpunkt zu einem gemeinsamen Konzessionsgebiet verschmolzen werden. --> weiter lesen

 



B-Plan V8 "Barchmaate" und 35. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Darlegung und Anhörung über die allgemeinen Ziele und Zwecke zu der Bauleitplanung „Barchmaate" sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt findet bis zum 21.10.2011 im Fachbereich 1 (Bau, Planung & Umwelt) der Stadt Obernkirchen, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen, während der Öffnungszeiten, Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit den Entwurf der Bauleitplanung einzusehen, die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie der schriftlichen Abgabe von Stellungnahmen ist gegeben.

Sie haben die Möglichkeit sich auch hier die Unterlagen anzuschauen. Dafür klicken Sie bitte auf die nachstehenden Dokumente.

 

Bebauungsplan Nr. V8 „Barchmaate“ - Vorentwurf

Naturschutz-Fachlicher Beitrag

35. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf

 



36. Änderung des Flächennutzungsplans "Gesamtklinikum Schaumburger Land" ; Abwägung und Wirksamkeit


36. Änderung des Flächennutzungsplans "Gesamtklinikum Schaumburger Land" - Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauBG)

 

In der Zeit vom 06.12.2010 bis zum 14.01.2011 wird die Offenlegung der Planunterlagen für die 36. Änderung des Flächennutzungsplans; "Gesamtklinikum Schaumburger Land" durchgeführt.

Die Offenlegungszeiten sind jeweils von Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Mo - Mi von 14.00 - 15.30 Uhr und am Do von 14.00 - 18.00 Uhr, im Fachbereich 3, Marktplatz 9.

Sie haben auch hier die Möglichkeit sich die Unterlagen anzuschauen. Dafür klicken Sie bitte auf die nachstehenden Dokumente.

Anschreiben der Stadt an die Träger öffentlicher Belange

Textfassung des Flächennutzungsplans

Planzeichung des Flächennutzungsplans

Standortvergleich

Krankenhauswirtschaftliche Analyse

Raumanalyse

Standortanalyse

Standortanalyse - Heeresflugplatz Achum

Standortanalyse - Potenielle Senkungsbereiche

Flächenanalyse

Oberflächengewässer mit Einzugsgebieten

Biotoptypen

Verkehrsuntersuchung

Schalltechnische Untersuchung

Hydrologisches Gutachten

 

 

 



Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung "Gesamtklinikum Schaumburger Land"

 

Die Stadt Obernkirchen weist darauf hin, dass in der Zeit vom 22. Juni bis zum 19. Juli 2010 die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung "Gesamtklinikum Schaumburger Land" im Fachbereich 3, Marktplatz 9, erfolgt.

Die Einsichtnahme ist zu den normalen Öffnungszeiten möglich.

Nachfolgend sind auch hier die Unterlagen zur Einsichtnahme bereit gestellt:

Vorentwurf  Bebauungsplan

Vorentwurf  Bebauungsplan - Begründung

Biotoptypenplan

Verkehrsuntersuchung

Schalltechnische-Untersuchung

Vorentwurf  Flächennutzungsplan

Vorentwurf  Flächennutzungsplan - Begründung

 

 

 



Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Auetal" im Bereich der Stadt Obernkirchen und der Samtgemeinde Bad Eilsen

 

Im Gebiet der Stadt Obernkirchen und der der Samtgemeinde Eilsen ist die Errichtung des Gesamtklinikums Schaumburger Land einschließlich der Erschließung geplant. Zur Realisierung des Vorhabens ist neben der notwendigen Bauleitplanung geplant, einen Teilbereich des LSG "Auetal" aufzuheben. Das Verfahren wird durchgeführt vom Landkreis Schaumburg. Die öffentliche Auslegung findes ebenfalls in den betroffenen Gemeinden statt. Weitere Informationen im folgenden Link unter dem Reiter "LSG Auetal": http://www.schaumburg.de/Politik-Verwaltung/



Bebauungsplans O 35 „Alte Bückeburg“ sowie parallel 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Obernkirchen; Öffentliche Auslegung

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans O 35 „Alte Bückeburg“ einschließlich textlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Begründungen sowie des Umweltberichtes wird in der Zeit vom 04.04. bis 06.05.2011 im Fachbereich 1 (Bau, Planung & Umwelt) der Stadt Obernkirchen, Erdgeschoss, Marktplatz 9, 31683 Obernkirchen, während der Dienststunden, Montag - Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr sowie Freitag 8.30 - 12.00 Uhr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nachfolgend sind auch hier die Unterlagen zur Einsichtnahme bereit gestellt:

Bekanntmachung der Auslegung

Bekanntmachung des Plans

Begründung und Plan des Flächennutzungsplans - Entwurf

Bebauungsplan - Entwurf

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan

Begründung zum Bebauungsplan - Entwurf

Umweltbericht - Entwurf

Biotoptypenplan

Legende zum Biotoptypenplan

Faunistische Kartierung