SERVICE & AKTUELLES
 

Service und Aktuelles

Auf den nachfolgenden Seiten informieren wir Sie über Termine, Veranstaltungen und Bekanntmachungen der Stadt Obernkirchen. Wenn Sie einen Veranstaltungstermin haben, der auf unseren Seiten veröffentlicht werden soll, tragen Sie diesen Termin bitte im Veranstaltungskalender ein.

Information zum Kompostplatz


Ab dem 13. März 20123 bis zum 16. November 2013 ist der städtische Kompostplatz wieder geöffnet.

Weitere Informationen über die genauen Öffnungszeiten etc. erhalten Sie hier



Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

 

Die allgemeinen Brenntage zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Gebiet der Stadt Obernkirchen sind abgeschafft worden.

Als alternative Entsorgungsmöglichkeit wird allen Grundstückeigentümern die Möglichkeit geboten, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, in der Zeit vom 15. März bis 30. April und 01. Oktober bis 15. November, jeweils samstags von 08.00 Uhr bis 12.45 Uhr,auf dem städt. Kompostplatz/Baubetriebshof  kostenlos anzuliefern.

Wir weisen darauf hin, dass Eiben, Thuja, Nadelgehölze, kurze Äste, stark belaubte Äste und kurzer Heckenschnitt als "sonstiger Grünfall" (5,00 €/m³) gelten und dementsprechend nicht kostenlos angenommen werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Zeit vom 15. März bis 30. April und 01. Oktober bis 15. November zu beantragen.


Mehr Informationen zu dem gesamten Thema erhalten Sie hier

Zum Antrag auf  Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kommen Sie hier

Ob für das betreffende Grundstück eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle erteilt werden kann, ist aus dem folgenden Kartenmaterial zu ersehen:

Stadtgebiet Obernkirchen

Ortschaft Gelldorf

Ortschaft Krainhagen

Ortschaft Röhrkasten

Ortschaft Vehlen



Information über die Zuteilung von Identifikationsnummern

 

Hier erhalten Sie eine kurze Informationen über die Zuteilung von Identifikationsnummern nach § 139b der Abgabenordnung durch das Bundeszentralamt für Steuern. Klicken Sie einfach auf den nachstehenden Link.

 

Zuteilung von Identifikationsnummern



Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung und Erteilung von Melderegisterauskünften

Die Stadt Obernkirchen speichert auf Grundlage des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) sowie des Niedersächsischen Meldegesetzes (NMG) Daten ihrer Einwohner, um deren Identität und Wohnung feststellen und nachweisen zu können. Aufgabe der Stadt ist es u. a. aus diesen Daten, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, Auskünfte über die Einwohner zu erteilen.
Das NMG räumt jeder Einwohnerin und jedem Einwohner das Recht auf kostenfreie Einrichtung von Übermittlungssperren ein. Sie haben dadurch die Möglichkeit, der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. --> weiter lesen

Hinweise zum Abwasserbeseitigung - Abrechnungsverfahren

 

Personen, die Abwasser in Schmutzwasserkanäle einleiten, müssen diese Einleitungsmengen melden. Die durch eine Wasseruhr gemessene entnommene Frischwassermenge wird als Grundlage  für die Berechnung der Abwassermenge genommen. In der Regel wird die von den Stadtwerken Schaumburg-Lippe gemessene Wassermenge zu Abwassergebühren herangezogen. --> weiter lesen

Mit einem Klick auf den nachstehenden Link können Sie sich den Vordruck herunterladen

Vordruck zum Abrechnungsverfahren

 



SolarLokal in Obernkirchen
Sonne hat Zukunft

Die Stadt Obernkirchen hat sich der Initiative - SolarLokal - angeschlossen !


Weitere Informationen für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie heimische Handwerksbetriebe erhalten Sie unter der Rufnummer 0 57 24/3 95-32, oder auf dem hier im PDF-Format vorliegenden Flyer.

Die Internetseite dieser Initiative erreichen Sie unter folgendem Link:  www.solarlokal.de