Willkommen in Obernkirchen
Diese Seiten enthalten interessante Informationen über die geschichtliche Entwicklung, über Freizeitangebote, öffentliche Einrichtungen, über das Vereinsleben, über den Rat und die Verwaltung.
Obernkirchen ist nicht nur auf den ersten Blick ein interessanter Ort im "Mittelpunkt" des Landkreises Schaumburg.
Ich hoffe, dass unser virtueller Bürgerservice Ihnen in vielen Lebenslagen weiter hilft, ohne dass gleich ein persönlicher Gang ins Rathaus erforderlich wird.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus. Sie sind herzlich willkommen!
Ihr Bürgermeister
Oliver Schäfer
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Mitteilung der Stadtverwaltung
Der Baubetriebshof der Stadt Obernkirchen bleibt am Freitag, dem 10.05.13, und der Kompostplatz am Samstag, dem 11.05.13, aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen. Am Mittwoch, dem 08.05.13, sowie am Mittwoch, dem 15.05.13, hat der Kompostplatz jeweils eine halbe Stunde länger geöffnet bis 18:30 Uhr.
Kompostplatz wieder geöffnet
Der städtische Kompostplatz hat ab sofort wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten sind mittwochs von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 08.00 Uhr bis 12.45 Uhr.
Für weitere Informationen klicken Sie hier
Beratung zum Bildungs- und Teilhabepaket
Im Multifunktionsbüro der Stadt Obernkirchen, Bornemannstraße 1 (DRK-Verwaltungsgebäude), finden ab sofort, jeden Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Beratungen zum Bildungs- und Teilhabepaket statt.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
Sprechstunde des Schiedsamtes wieder im Rathaus
Die Sprechstunden des Schiedsamtes der Stadt Obernkirchen finden zukünftig wieder im Rathaus, Marktplatz 4, Raum 16 im I. OG, statt und nicht mehr im DRK-Gebäude.
Jeweils am 1. und 3. Montag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr ist das Schiedsamt geöffnet und telefonisch unter 05724/395-33 zu erreichen. Der nächste Termin ist der 4. März 2013
Amtliche Bekanntmachung zu den Steuerfestsetzungen 2013
Mit nachfolgenden Dokument werden die Steuerfestsetzungen für das Kalenderjahr 2013 amtlich bekannt gegeben.
Amtliche Bekanntmachung zu den Steuerfestsetzungen 2013
Amtliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Hundesteuer 2013
Beratungsräume im DRK Gebäude
Seit einiger Zeit nutzen verschiedene Gruppen und Einrichtungen die städtischen Räumlichkeiten im DRK-Gebäude in der Bornemannstraße 1.
Im 1. Obergeschoss, in den Räumen 117 - 119, finden Sie die Beratungsangebote der Rentenberatung und des Behinderten- und Seniorenbeirates.
Ebenfalls haben sich der Fachdienst Altenhilfe des Landkreises Schaumburg, die Schuldnerberatung Schaumburg e.V. und seit neuestem die Beratungsstelle zum Bildungs- und Teilhabepaket angeschlossen und bieten in den Räumlichkeiten ihre Hilfe an.
Wenn Sie, oder Ihr Verein, ebenfalls Interesse haben die Räumlichkeiten zu nutzen, kontaktieren Sie bitte die Stadtkoordinatorin Frau Worm-Kressin,
Tel. 0 57 24/395 -20, oder per E-Mail an d.worm@wormconsulting.de
Die Angebotszeiten der sozialen Beratungsstelle erhalten Sie hier
Hinweise für Hundehalter
Mit Inkrafttreten der vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Neufassung des Gesetzes über das Halten von Hunden sind weitreichende neue Pflichten auf die Hundehalterinnen / Hundehalter zugekommen. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Erweiterte Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt
Ab Montag, 08. August 2011, bietet das Einwohnermeldeamt der Stadt Obernkirchen erweiterte Öffnungszeiten an.
Zusätzlich zu den bekannten Zeiten wird das Meldeamt an Montagen auch in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet sein.
Bekanntmachungen zum geplanten Neubau "Gesamtklinikum Schaumburger Land"
Um zu den Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des "Gesamtklinikums Schaumburger Land", wie zum Beispiel der Änderung des Flächennutzungsplans etc., zu kommen, klicken Sie bitte hier
Hinweise zum neuen Lohnsteuerverfahren ELStAM
Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. --> weiter lesen
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Die allgemeinen Brenntage zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Gebiet der Stadt Obernkirchen sind abgeschafft worden.
Als alternative Entsorgungsmöglichkeit wird allen Grundstückeigentümern die Möglichkeit geboten, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, in der Zeit vom 15. März bis 30. April und 01. Oktober bis 15. November, jeweils samstags von 08.00 Uhr bis 12.45 Uhr,auf dem städt. Kompostplatz/Baubetriebshof kostenlos anzuliefern.
Außerdem besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Zeit vom 15. März bis 30. April und 01. Oktober bis 15. November zu beantragen.
Wir weisen darauf hin, dass Eiben, Thuja, Nadelgehölze, kurze Äste, stark belaubte Äste und kurzer Heckenschnitt als "sonstiger Grünfall" (5,00 €/m³) gelten und dementsprechend nicht kostenlos angenommen werden.
Mehr Informationen zu dem gesamten Thema erhalten Sie hier
Zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kommen Sie hier
Ob für das betreffende Grundstück eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle erteilt werden kann, ist aus dem folgenden Kartenmaterial zu ersehen:
Neue Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG-VO) in der Stadt Obernkirchen
Für das Gebiet der Stadt Obernkirchen ist am 30.01.2010 eine neue Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG-VO) in Kraft getreten. Weitere Informationen erhalten Sie hier
Hinweise zur Abwasserbeseitigung - Abrechnungsverfahren
Personen, die Abwasser in Schmutzwasserkanäle einleiten, müssen diese Einleitungsmengen melden. Die durch eine Wasseruhr gemessene entnommene Frischwassermenge wird als Grundlage für die Berechnung der Abwassermenge genommen. In der Regel wird die von den Stadtwerken Schaumburg-Lippe gemessene Wassermenge zu Abwassergebühren herangezogen. --> weiter lesen
Mit einem Klick auf den nachstehenden Link können Sie sich den Vordruck herunterladen
Abwassergebühren - Meldung von Zusatzmengen
Den Antrag auf Erstattung von Abwassergebühren finden Sie hier:
Abwassergebühren - Erstattungsantrag
Der Verein für Wirtschaftsförderung Obernkirchen e.V. ist nun auch im Internet mit eigenen Seiten vertreten.
Sie erreichen die Seiten mit einem Klick auf den nachstehenden Link:
www.ok-konzept.de
Gelbe Füße - Schulwegeplan der Grundschule Obernkirchen
Die von einer Elterngruppe erstellten und mit der Polizei abgestimmten Schulwegepläne der Grundschule Obernkirchen finden Sie im Bereich "Wohnen & Soziales"
