Willkommen in Obernkirchen
Diese Seiten enthalten interessante Informationen über die geschichtliche Entwicklung, über Freizeitangebote, öffentliche Einrichtungen, über das Vereinsleben, über den Rat und die Verwaltung.
Obernkirchen ist nicht nur auf den ersten Blick ein interessanter Ort im "Mittelpunkt" des Landkreises Schaumburg.
Ich hoffe, dass unser virtueller Bürgerservice Ihnen in vielen Lebenslagen weiter hilft, ohne dass gleich ein persönlicher Gang ins Rathaus erforderlich wird.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus. Sie sind herzlich willkommen!
Ihr Bürgermeister
Oliver Schäfer
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Öffnung der Friedrich-Ebert-Straße für den Kraftfahrzeugverkehr
Der Rat der Stadt Obenkirchen hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen, die bisherige Fußgängerzone in der Friedr.-Ebert-Straße für den Kraftfahrzeugverkehr zu öffnen und als verkehrsberuhigten Bereich für den Zweirichtungsverkehr auszuschildern.
Durch diese Maßnahme soll die Erreichbarkeit der Innenstadt aus Richtung der Neumarktstraße verbessert werden.
Es handelt sich ausdrücklich zunächst um eine Probephase bis längstens zum 31.12.2012.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass in verkehrsberuhigten Bereichen die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Es muss mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Es darf aber be- oder entladen, ein- oder ausgestiegen werden.
Hinweise für Hundehalter
Mit Inkrafttreten der vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Neufassung des Gesetzes über das Halten von Hunden sind weitreichende neue Pflichten auf die Hundehalterinnen / Hundehalter zugekommen. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Erweiterte Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt
Ab Montag, 08. August 2011, bietet das Einwohnermeldeamt der Stadt Obernkirchen erweiterte Öffnungszeiten an.
Zusätzlich zu den bekannten Zeiten wird das Meldeamt an Montagen auch in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet sein.
Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen und Erteilung von Melderegisterauskünften
Die Stadt Obernkirchen speichert auf Grundlage des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) sowie des Niedersächsischen Meldegesetzes (NMG) Daten ihrer Einwohner, um deren Identität und Wohnung feststellen und nachweisen zu können. Aufgabe der Stadt ist es u.a. aus diesen Daten, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, Auskünfte über die Einwohner zu erteilen.
Das NMG räumt jeder Einwohnerin und jedem Einwohner das Recht auf kostenfreie Einrichtung von Übermittlungssperren ein. Sie haben dadurch die Möglichkeit, der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. --> weiter lesen
Beratungsräume im DRK Gebäude neu bezogen!
Seit dem 1. Februar nutzen verschiedene Gruppen und Einrichtungen die städtischen Räumlichkeiten im DRK-Gebäude in der Bornemannstraße 1.
Im 1. Obergeschoss, in den Räumen 117 - 119, haben die bisherigen Beratungsangebote der Gleichstellungsbeauftragten, des Schiedsamtes, der Rentenberatung und des Behinderten- und Seniorenbeirates ihr neues Quartier bezogen.
Obwohl der Umbau des Gebäudes noch nicht abgeschlossen ist, haben auch der Fachdienst Altenhilfe des Landkreises Schaumburg, das Lokale Bündnis für Familien, die Schuldnerberatung Schaumburg e.V. sich ebenfalls angeschlossen und bieten ihre Hilfe an.
Wenn Sie, oder Ihr Verein, ebenfalls Interesse haben die Räumlichkeiten zu nutzen, kontaktieren Sie bitte die Stadtkoordinatorin Frau Worm, Tel. 0 57 24 / 9 57 92 22, oder per E-Mail an d.worm@wormconsulting.de
Die Angebotszeiten der sozialen Beratungsstelle erhalten Sie hier
Bekanntmachungen zum geplanten Neubau "Gesamtklinikum Schaumburger Land"
Um zu den Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des "Gesamtklinikums Schaumburger Land", wie zum Beispiel der Änderung des Flächennutzungsplans etc., zu kommen, klicken Sie bitte hier
Hinweise zum neuen Lohnsteuerverfahren ELStAM
Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. --> weiter lesen
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Die allgemeinen Brenntage zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Gebiet der Stadt Obernkirchen sind abgeschafft worden.
Als alternative Entsorgungsmöglichkeit wird allen Grundstückeigentümern die Möglichkeit geboten, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, in der Zeit vom 15. März bis 30. April und 01. Oktober bis 15. November, jeweils samstags von 08.00 Uhr bis 12.45 Uhr,auf dem städt. Kompostplatz/Baubetriebshof kostenlos anzuliefern.
Außerdem besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Zeit vom 15. März bis 30. April und 01. Oktober bis 15. November zu beantragen.
Mehr Informationen zu dem gesamten Thema erhalten Sie hier
Zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kommen Sie hier
Ob für das betreffende Grundstück eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle erteilt werden kann, ist aus dem folgenden Kartenmaterial zu ersehen:
Neue Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG-VO) in der Stadt Obernkirchen
Für das Gebiet der Stadt Obernkirchen ist am 30.01.2010 eine neue Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG-VO) in Kraft getreten. Weitere Informationen erhalten Sie hier
Hinweise zur Abwasserbeseitigung - Abrechnungsverfahren
Personen, die Abwasser in Schmutzwasserkanäle einleiten, müssen diese Einleitungsmengen melden. Die durch eine Wasseruhr gemessene entnommene Frischwassermenge wird als Grundlage für die Berechnung der Abwassermenge genommen. In der Regel wird die von den Stadtwerken Schaumburg-Lippe gemessene Wassermenge zu Abwassergebühren herangezogen. --> weiter lesen
Mit einem Klick auf den nachstehenden Link können Sie sich den Vordruck herunterladen
Abwassergebühren - Meldung von Zusatzmengen
Den Antrag auf Erstattung von Abwassergebühren finden Sie hier:
Abwassergebühren - Erstattungsantrag
Der Verein für Wirtschaftsförderung Obernkirchen e.V. ist nun auch im Internet mit eigenen Seiten vertreten.
Sie erreichen die Seiten mit einem Klick auf den nachstehenden Link:
www.ok-konzept.de
Gelbe Füße - Schulwegeplan der Grundschule Obernkirchen
Die von einer Elterngruppe erstellten und mit der Polizei abgestimmten Schulwegepläne der Grundschule Obernkirchen finden Sie im Bereich "Wohnen & Soziales"
